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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung erstellen: Schritt für Schritt

Eine Nebenkostenabrechnung fasst die tatsächlichen Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums zusammen, verteilt sie nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mietparteien und rechnet sie gegen die geleisteten Vorauszahlungen auf. Der folgende Ablauf zeigt Schritt für Schritt, wie eine korrekte Abrechnung entsteht.

Schritt 1: Abrechnungszeitraum festlegen

Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel maximal 12 Monate, meist das Kalenderjahr. Er muss im Mietvertrag festgelegt oder anderweitig vereinbart sein und sollte für alle Mietverhältnisse eines Hauses einheitlich laufen, damit Kosten wie Heizung oder Wasser vergleichbar verteilt werden können.

Schritt 2: Umlagefähige Kosten sammeln

Nur Kosten, die nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als umlagefähig gelten, dürfen auf Mieter verteilt werden – etwa Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Versicherungen, Hausmeister und Heizkosten. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen gehören nicht dazu.

KostenartUmlagefähig?Typischer Schlüssel
GrundsteuerJaWohnfläche
Wasser/AbwasserJaVerbrauch oder Personenzahl
HeizungJa (nach HeizkostenV)Verbrauch (mind. 50–70 %) + Fläche
HausmeisterJaWohnfläche
VerwaltungskostenNein
InstandhaltungsrücklageNein

Schritt 3: Zählerstände und Verbrauch ermitteln

Für verbrauchsabhängige Kosten wie Wasser oder Heizung braucht es die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums. Die Differenz ergibt den Verbrauch, der anteilig in die Kostenverteilung einfließt. Mehr dazu im Ratgeber Zählerstände erfassen.

Schritt 4: Umlageschlüssel anwenden

Gängige Verteilschlüssel sind Wohnfläche (Kosten pro Quadratmeter), Personenzahl, Miteigentumsanteil oder tatsächlicher Verbrauch. Fehlt eine Vereinbarung im Mietvertrag, gilt gesetzlich meist die Wohnfläche als Standardschlüssel (§ 556a BGB).

Schritt 5: Vorauszahlungen gegenrechnen

Von den anteiligen Kosten des Mieters werden die im Abrechnungszeitraum geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen abgezogen. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung des Mieters oder ein Guthaben, das erstattet wird.

Beispielrechnung

Ein Haus mit 200 m² Gesamtwohnfläche hat im Abrechnungsjahr 3.000 € umlagefähige Kosten (ohne Heizung). Eine Wohnung mit 50 m² trägt davon 25 % = 750 €. Wurden 700 € Vorauszahlung geleistet, ergibt sich eine Nachzahlung von 50 €.

Fristen beachten

Vermieter müssen die Abrechnung in der Regel spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Frist können in der Regel keine Nachforderungen mehr gestellt werden – Guthaben des Mieters bleiben davon unberührt.

So unterstützt Mietwart: Sie hinterlegen Kosten, Zählerstände und Umlageschlüssel je Wohnung, Mietwart führt die Berechnung zusammen und erstellt die Abrechnung als PDF. Mehr dazu auf der Seite Nebenkostenabrechnung-Software.

Dieser Artikel bietet eine allgemeine praktische Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Abrechnung?

In der Regel 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Nachforderungen sind dann in der Regel ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben des Mieters bleibt davon unberührt.

Welcher Umlageschlüssel gilt, wenn nichts vereinbart ist?

Gesetzlich ist die Wohnfläche der Standardschlüssel, sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht.

Muss der Mieter Belege einsehen können?

Mieter haben ein Recht auf Einsicht in die zugrunde liegenden Belege, meist beim Vermieter oder der Hausverwaltung.

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