Welche Angaben gehören zu einem Mietvertrag?
In Mietwart hinterlegen Sie je Mietvertrag die Mieterdaten (Name, Kontakt), den Zeitraum (Beginn und ggf. Ende), die Kaltmiete, die Nebenkostenvorauszahlung, die Kaution sowie optionale Zusatzkosten und -vereinbarungen. Der Mietvertrag ist der jeweiligen Wohnung zugeordnet.
Vertragshistorie statt überschriebener Werte
Ändert sich eine Konditionen – etwa durch eine Mieterhöhung –, bleibt die vorherige Vereinbarung in der Vertragshistorie nachvollziehbar, statt einfach überschrieben zu werden. So lässt sich später klären, welche Miethöhe zu welchem Zeitpunkt galt.
Vom Mietvertrag zur Abrechnung
Die im Mietvertrag hinterlegte Nebenkostenvorauszahlung ist die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung: Mietwart rechnet die tatsächlichen, anteiligen Kosten gegen die geleisteten Vorauszahlungen des Zeitraums auf. Erfasste Mietzahlungen zeigen zusätzlich, ob die vereinbarte Miete tatsächlich eingegangen ist.
Mehrere Mieter pro Vertrag
Einem Mietvertrag lassen sich mehrere Nutzer zuordnen, etwa wenn eine Wohnung gemeinsam gemietet wird. Über einen Einladungslink erhalten diese Zugriff auf ihre Vertrags- und Abrechnungsdaten.